Im Vergleich der Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Göllheim hat Albisheim mit die höchsten Hebesätze, z.Zt. Grundsteuer A 355 % (Göllheim 320 %), Grundsteuer B 394 % (Göllheim 376 %) und Gewerbesteuer 406 % (Göllheim 370 %).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer gekippt. Der Bund muss bis Jahresende eine neue Rechtsgrundlage schaffen, ansonsten drohen den Kommunen 2020 keine Steuereinnahmen. Also müssen wir hier die Entwicklung abwarten. Ziel muss es sein, dass wir auf der einen Seite infolge unserer nicht rosigen Haushaltslage und den anstehenden Investitionen (Hausarztversorgung und Kindergarten) unsere Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, auf der anderen Seite aber unsere Hebesätze am Landesdurchschnitt vergleichbaren Ortsgemeinden orientieren. Wir sollten und dürfen unsere Bürger nicht über Gebühr belasten. Die Grundstückseigentümer fühlen sich eh schon als „Melkkuh“ der Gemeinde; das Gros der kommunalen Abgaben ist Grundstücks bezogen, so auch insbesondere die Straßenausbaubeiträge, die Oberflächenwasserbeiträge, etc.
Die Gewerbesteuer muss ebenfalls auf den Prüfstand. Wollen wir Gewerbe, dazu gehören auch Freiberufler wie Versicherungsagenturen oder Apotheke, ansiedeln oder halten – und das ist entscheidend für unsere Infrastruktur – müssen wir einen attraktiven Hebesatz anbieten. Wir stehen hier in Konkurrenz zu anderen Gemeinden.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind Peanuts und eigentlich unsinnig. Würden alle Hundehalter ihre Vierbeiner z.B. in der freien Natur anleinen und die Hinterlassenschaften ordentlich beseitigen, bräuchte man diese Ordnungssteuer überhaupt nicht.
Die kommunalen Finanzen werden ein Schwerpunkt der kommenden Legislaturperiode sein. Für viele ein Buch mit sieben Siegeln, das den Bürgerinnen und Bürgern aber verständlich gemacht werden muss, um zu verstehen, dass die Kreisverwaltung als kommunale Aufsichtsbehörde bei all unseren Entscheidungen mit finanzieller Auswirkung entscheidend mitzureden hat. Übrigens: die WAB hat schon im Frühjahr einen Antrag gestellt, die Steuersituation zu beleuchten und die Verwaltung aufgefordert, notwendige Daten zu liefern.